Die European Business Aviation Association (EBAA) begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union, mit dem Abschnitt 3.21 des delegierten Rechtsakts zum Klimaschutz für nichtig erklärt wird. Dieser hatte die Herstellung von Flugzeugen der Geschäftsluftfahrt vom Anwendungsbereich der EU-Taxonomie ausgeschlossen.
Die EBAA unterstützte Dassault Aviation und Daher als Streithelferin, um ihre Mitglieder gegen eine diskriminierende Entscheidung zu verteidigen, die die Herstellung von Geschäftsreiseflugzeugen von der Taxonomie ausschloss – trotz eindeutiger Belege dafür, dass der Sektor bei technologischen Innovationen zur Verringerung seines CO₂-Fußabdrucks eine Vorreiterrolle einnimmt.
Das Urteil des Gerichts stellt eine bedeutende und erfreuliche Entwicklung dar. Es korrigiert den Kurs der Gesetzgebung und erkennt an, dass die Geschäftsluftfahrt nicht auf der Grundlage unzureichend belegter Annahmen benachteiligt werden darf. Damit wird ein stärker evidenzbasierter und technologieneutraler Ansatz für die Regeln der nachhaltigen Finanzierung wiederhergestellt.
In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass die Kommission einen pauschalen Ausschluss der Herstellung von Geschäftsreiseflugzeugen aus der Taxonomie nicht ausreichend gerechtfertigt hatte. Insbesondere kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass andere Verkehrsträger in allen Fällen zwangsläufig glaubwürdige CO₂-arme Alternativen zur Geschäftsluftfahrt darstellen. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass sich das von der Kommission herangezogene Kriterium auf den Betrieb von Luftfahrzeugen und nicht auf deren Herstellung bezog. Allgemeiner unterstreicht das Urteil, dass Vorschriften zur nachhaltigen Finanzierung evidenzbasiert, verhältnismäßig und an den tatsächlichen Merkmalen der jeweils regulierten Tätigkeit ausgerichtet sein müssen.
Die Geschäftsluftfahrt ist seit Langem ein Innovationstreiber in der Luftfahrt, unter anderem durch die Entwicklung effizienterer Flugzeuge, fortschrittlicher Werkstoffe, aerodynamischer Verbesserungen und emissionsärmerer Antriebstechnologien. Betreiber von Geschäftsreiseflugzeugen tragen zudem zur Einführung nachhaltiger Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuel – SAF) im Rahmen der europäischen Gesetzgebung bei, einschließlich ReFuelEU Aviation. Der Sektor spielt daher eine wichtige Rolle bei der Förderung eines nachhaltigeren Luftverkehrssystems in Europa.
Die EBAA ist der Ansicht, dass dieses Urteil ein wichtiges Signal sendet: Die EU-Gesetzgebung muss auf Fakten beruhen, den Grundsatz der Gleichbehandlung wahren und den Beitrag der Geschäftsluftfahrt zur europäischen Konnektivität, Innovation und industriellen Wettbewerbsfähigkeit angemessen berücksichtigen.
Pressekontakt:
Róman Kok, rkok@ebaa.org, +32 488 39 19 79
Über die EBAA:
Die European Business Aviation Association (EBAA) ist die führende Organisation für Betreiber von Geschäftsreiseflugzeugen in Europa. Ihre Mission besteht darin, ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Wachstum der Geschäftsluftfahrt zu ermöglichen, die Konnektivität zu verbessern und neue Chancen zu schaffen. Die EBAA setzt sich für höhere Sicherheitsstandards und den Wissensaustausch ein, fördert eine positive Regulierung und erleichtert alle Aspekte eines maßgeschneiderten, flexiblen Punkt-zu-Punkt-Luftverkehrs für Privatpersonen, Regierungen, Unternehmen und lokale Gemeinschaften – auf möglichst zeiteffiziente Weise.
Die EBAA wurde 1977 gegründet und hat ihren Sitz in Brüssel. Sie vertritt mehr als 700 Mitgliedsunternehmen, darunter Corporate- und kommerzielle Betreiber, Hersteller, Flughäfen, Fixed-Base Operators (FBOs) und weitere Akteure, mit einer Gesamtflotte von über 1.000 Luftfahrzeugen.
Folgen Sie uns auf X, LinkedIn, Instagram und Facebook
Foto: © Daher
